| Teilnahmebedingungen Gewinnspiel |
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There are no translations available. Teilnahmebedingungen für das xentos EeePC-Gewinnspiel:
1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die luminea IT Solutions Ltd., Lindenstr. 20, 83607 Holzkirchen („luminea“). 2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen. 3. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz und in Österreich, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Angestellte von luminea und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der die Email-Adresse, die bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegeben worden ist, gehört. Es ist pro „Teilnehmer“ nur eine Teilnahme möglich; die wiederholte Teilnahme kann je nach Ermessen von luminea den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge haben. 4. Es werden nur die im Gewinnspiel näher beschriebenen Preise verlost. Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt und an luminea abgeschickt haben. Die Einträge müssen bei luminea bis spätestens 18.12.2009 eingegangen sein. Spätere Einträge werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. luminea kann für jegliche technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden. 5. Der Gewinner eines Preises wird zeitnah zur Verlosung per Email unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis 19.02.2010 luminea gegenüber zu bestätigen und die von luminea benötigten Angaben zu machen. Andernfalls ist luminea berechtigt, einen neuen Gewinner auszulosen. Mit der Annahme des Preises willigt der Gewinner ein, dass sein Name und sein Foto von luminea und mit luminea nach dem Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zu Werbezwecken ohne Vergütung verwendet werden dürfen. 6. Die Formalitäten zur Übergabe des Hauptgewinns werden mit dem Gewinner individuell geklärt. Der Gewinner hat die An- und Abreise sowie eventuell entstehende weitere Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten selbst zu tragen. Dies gilt im Übrigen auch für andere Preise, die eine Anreise zu einem bestimmten Ort erfordern. Die weiteren Preise, soweit sie bewegliche Sachen darstellen, werden dem Gewinner per Post an die bei der Anmeldung angegebene Adresse geschickt. Mit Aufgabe des Preises bei der Post geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist luminea nicht verantwortlich. 7. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind. 8. Die Entscheidungen von luminea sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. luminea behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden. 9. luminea behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern. 10. Jegliche Schadenersatzverpflichtung von luminea und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. 11. Die bei diesem Gewinnspiel von Ihnen gemachten Angaben werden nur zum Zwecke des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. 12. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen für Gewinnspiele. 13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |

